Die gesetzliche Krankenversicherung ermöglicht alle Leistungen die medizinisch notwendig, ausreichend und wirtschaftlich sind.
Darüberhinaus gibt es jedoch medizinisch sinnvolle und somit wünschenswerte Leistungen, welche die Vorsorge, Diagnostik und Therapie ergänzen.
Auch zur Information über diese Leistungen fühlen wir uns Ihnen gegenüber verpflichtet, über deren Inanspruchnahme entscheiden Sie natürlich selbst.
Sollten Sie diese zusätzlichen Leistungen wünschen, sind wir verpflichtet, Ihnen diese nach GOÄ ( Gebührenordnung für Ärzte) privatärztlich in Rechnung zu stellen.