Operationen an der Brust können in hohem Maße ambulant durchgeführt werden. Es handelt sich hierbei um Operationen der Körperoberfläche, welche das Allgemeinbefinden nicht in dem Maße beeinträchtigen wie Eingriffe in einer Körperhöhle (z.B. Bauchraum). Allerdings muss eine kritische Abwägung vor jedem Eingriff erfolgen.
Folgende Eingriffe sind in den meisten Fällen ambulant durchführbar: Ultraschall gesteuerte Punktionen Entfernung von gutartigen Knoten Brustvergrößerung Bruststraffung Brustwarzenaufrichtung, Brustwarzenrekonstruktion Folgende Eingriffe sind bei günstigen Voraussetzungen ambulant durchführbar: Brustverkleinerung bei geringen Resektionsvolumina Angleichungsreduktionen einer Brustseite Rekonstruktion durch Implantateinlage Folgende Eingriffe sollten z. Zt. stationär erfolgen: Brustverkleinerung bei großen Resktionsvolumina Brusteingriffe bei bösartigen Erkrankungen sollten zentrumsgebunden operiert werden, so soll die Option auf eingeschränkte Operation der Achselhöhle durch Wächterlymphknotenentfernung gegeben sein. Dies ist z. Zt. an eine entsprechende Logistik gekoppelt. In Zukunft ist hier sicher auch eine Verschiebung in den ambulanten Bereich denkbar. Rekonstruktionsoperationen mit Eigengewebsersatz sind aufgrund der Ausdehnung auf Rücken und untere Bauchwand natürlich nur stationär zu erbringen. |